Die neuen Wertgrenzen im Vergaberecht erleichtern Handwerksbetrieben den Zugang zu öffentlichen Aufträgen – weniger Bürokratie, mehr Chancen!
Gute Nachrichten für Handwerksbetriebe: Die Wertgrenzen für öffentliche Aufträge wurden bundesweit angehoben. Das bedeutet weniger Aufwand bei kleineren Projekten – und mehr Chancen für das Handwerk! 🚀

Symbolbild zum Thema „Handwerk & Vergabe“ – erstellt mit copilot, bearbeitet von Hans-Rüdiger Munzke – Ing.-Büro IdeenNetz | 06.08.2025
Niedersachsen erhöht Wertgrenzen im Vergaberecht
In unserer WhatsApp-Gruppe für Metallbau-Betriebe wurde kürzlich ein wichtiger Hinweis aus Niedersachsen geteilt: Die NBANK informierte über die Erhöhung der Wertgrenzen im Vergaberecht – ein echter Fortschritt für das Handwerk!
🔗 Zur NBANK-Meldung
Vergaberechtsreform: Beteiligungschancen für das Handwerk gesichert
Kurz darauf, Mittwoch der 06. August 2025, legte auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) nach und bestätigte:
Bundesweit wurden die Wertgrenzen für öffentliche Aufträge angehoben.
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🔗 Vergaberechtsreform wahrt Beteiligungschancen des Handwerks | ZDH
Was bedeutet das konkret für Handwerksbetriebe?
- Für Bauaufträge liegt die neue Grenze für eine freihändige Vergabe bei 100.000 € (vorher 50.000 €).
- Für Liefer- und Dienstleistungen bei 50.000 € (vorher 25.000 €).
Das ist eine echte Entlastung:
✅ Weniger bürokratischer Aufwand
✅ Schnellere Verfahren
✅ Mehr Chancen für kleinere und mittlere Handwerksbetriebe, an öffentliche Aufträge zu kommen
Ein Schritt in die richtige Richtung – und ein gutes Beispiel dafür, wie politische Entscheidungen direkt im Alltag unserer Betriebe ankommen.